Gewalttätige Partner, gute Väter

Er sei ein «engagierter, liebevoller und fürsorglicher Vater» gewesen: Im Prozess um den Femizid in Binningen hatte die Verteidigung des Berners, der die Mutter seiner Kinder 2024 ermordete, die Strategie gewählt, den Angeklagten als guten Vater darzustellen. Der Gerichtspräsident stieg darauf nicht ein. In der Urteilsbegründung kanzelte er dieses «Bild des Übervaters» ab: Die wahre Liebe des Täters gelte ihm selbst.
Sarah Pfäffli
Allzu oft aber funktioniert diese Strategie im Schweizer Rechtssystem. Ein Mann, der gegenüber seiner Partnerin Gewalt ausübt, gilt im Familienrecht nach wie vor als vereinbar mit dem Bild des «guten Vaters» – mit realen Folgen: In der Waadt erhielt ein Mann die alleinige Obhut über seine Kinder, obwohl er wegen einfacher Körperverletzung, Beleidigung und schwerer Drohung gegenüber der Mutter verurteilt worden war (das Urteil gegen ihn war da noch nicht rechtskräftig). Die Sicherheit der Kinder, so befand das Waadtländer Kantonsgericht, sei «durch die Übertragung der Obhut auf den Vater in keiner Weise gefährdet», selbst wenn die strafrechtliche Verurteilung bestätigt werden sollte. Das Bundesgericht stützte diesen Entscheid – die Kinder kommen zum Vater, die Mutter muss Unterhalt bezahlen. «Dieser Fall verdeutlicht eine Tendenz der Behörden, häusliche Gewalt herunterzuspielen, insbesondere wenn die Kinder nicht direkt betroffen sind», schreiben die Professorin Michelle Cottier und ihrer juristischen Assistentin Callirhoé Mützenberg in einem Artikel der aktuellen Ausgabe der «Zeitschrift für Kinder- und Erwachsenenschutz».
Die nächste Verschärfung steht an
Mehrere Studien und offizielle Berichte zeigen, dass Kinder bei häuslicher Gewalt in familienrechtlichen Verfahren zu wenig geschützt werden. Gewaltkonstellationen werden nicht systematisch abgeklärt oder als «Hochstrittigkeit» behandelt – was gemäss einem neuen Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstossen dürfte.
Doch statt die Situation zu verbessern, passiert nun genau das Gegenteil: Im nationalen Parlament arbeiten Männer aus verschiedenen Parteien seit Jahren unbemerkt von der breiten Öffentlichkeit daran, diese Missstände in der Behördenpraxis nun auch noch im Gesetz festzuschreiben. In diesen Tagen sind sie mit einem Vorstoss auf der Zielgeraden: Vergangene Woche hat die Rechtskommission des Nationalrats einer für Gewaltopfer verheerenden Parlamentarischen Initiative zugestimmt. Politiker und Politikerinnen um Sidney Kamerzin (Mitte, VS) wollen im Gesetz verankern, dass die sogenannte «alternierende Obhut», bei der Kinder nach einer Trennung von beiden Elternteilen betreut werden, auch gegen den Willen eines Elternteils durchgesetzt werden kann. Kinderschutzorganisationen haben sich in der Vernehmlassung vergeblich dagegen ausgesprochen.
Gewalt ist in dieser Gesetzesreform nämlich kein Thema. Lediglich eine Minderheit der Rechtskommission betrachtete Gewalt als Ausschlusskriterium für die alternierende Obhut. Die Mehrheit der Rechtskommission findet also offenbar: Ein gewalttätiger Ex-Partner kann trotzdem ein guter Vater sein. (Und ja, in den meisten Fällen richtet sich Gewalt gegen Mütter und nicht gegen Väter. Die Verschärfung in der Gesetzgebung würde aber gewaltbetroffenen Elternteilen aller Geschlechter schaden.)
Unter dem Deckmantel der «Gleichstellung»
Am Perfidesten ist an dieser Gesetzesreform, dass sie unter dem Deckmantel der «Gleichstellung» daherkommt. «Ist doch gut, wenn die Väter mehr Verantwortung übernehmen wollen, oder?», antwortete mir ein Journalist und Vater schon vor zwei Jahren, als ich versuchte, ihm die Problematik zu erklären.
Sarah Pfäffli
Bei Sorgerechtsstreitigkeiten darf aber nicht das Ego oder das Portemonnaie des mächtigeren Elternteils entscheiden. Das Kindswohl muss das oberste Gut sein. Und Kinder haben laut der Istanbul-Konvention das Recht, häusliche Gewalt nicht miterleben zu müssen. Das Miterleben von häuslicher Gewalt gilt als belastende Kindheitserfahrung (Adverse Childhood Experience). Sie hört mit der Trennung selten einfach auf – sondern wird oft noch schlimmer. Zudem geht häusliche Gewalt oft mit Kindsmisshandlung einher. So haben Kinder in Haushalten, in denen häusliche Gewalt vorkommt, ein 9-fach erhöhtes Risiko, Opfer von körperlichen Misshandlungen zu werden. Die Schweiz ignoriert mit ihrer Praxis wissenschaftliche Erkenntnisse und internationale Abkommen und lässt nicht nur betroffene Mütter, sondern auch Kinder im Stich. In den Frauenhäusern hierzulande leben häufig mehr Kinder als Frauen.
Die Schweiz hinkt weit hinterher
In anderen Ländern wird die Problematik zunehmend erkannt. In Deutschland hat die Justizministerin gerade einen Vorschlag für eine Eherechtsreform vorgelegt, die genau die gegenteilige Richtung unserer Rechtskommission einschlägt: Wenn ein Elternteil Gewalt gegen den anderen Elternteil ausgeübt hat, soll das Umgangsrecht ganz ausgeschlossen oder zumindest eingeschränkt werden können. In Grossbritannien hat der Oberste Gerichtshof Ende letzten Jahres mit einem Leiturteil dem gängigen Credo an Familiengerichten ein Ende gesetzt, wonach häusliche Gewalt keine Auswirkungen auf Kinder habe.
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In der Schweiz wird die Parlamentarische Initiative Kamerzin wohl im Herbst oder Winter im Parlament diskutiert werden. Bis dahin muss der öffentliche Druck auf diese kinder- und mütterfeindliche Praxis unbedingt steigen, um ein Umdenken im Parlament zu bewirken.
Es muss allen klar sein: Ein gewalttätiger Mensch kann kein guter Elternteil, kein guter Vater sein. Schon gar nicht, wenn er die Mutter seiner Kinder getötet und ihre Leiche grausam entsorgt hat. Hoffentlich haben auch die Parlamentarierinnen und Parlamentarier die klaren Worte des Gerichtspräsidenten im Fall Binningen gehört.

Sarah Pfäffli ist freie Journalistin aus Bern. www.kleinstadt.ch.
Bild: Ulrike Meutzner
