Vorsorge im Konkubinat: «Viele Paare unterschätzen, wie wenig automatisch geregelt ist.»

Immer mehr Paare leben im Konkubinat. Welche finanziellen Folgen das haben kann, wird jedoch oft erst im Ernstfall sichtbar. Im Interview erklärt Nadine Jürgensen, wie ihr euch rechtzeitig absichert.
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Ein Paar umarmt sich. Das Bild illustriert einen Artikel über Vorsorge und finanzielle Absicherung im Konkubinat.
Bild: Chermiti Mohamed, Unsplash

Hinweis: Dieses Interview erschien in einer gekürzten Fassung am 9. Juli 2026 in der Coopzeitung.

Aus finanzieller und rechtlicher Sicht: Was versteht man genau unter Konkubinat, und befindet man sich automatisch in einem Konkubinat, sobald man zusammenlebt?

Nadine Jürgensen: Das Konkubinat bedeutet, dass zwei Menschen zusammenleben, ohne verheiratet zu sein. Im Gesetz gibt es dafür aber keine eigene, klare Regel.

Je nach Situation – zum Beispiel, wenn beide zusammen etwas kaufen oder Geld investieren – kann rechtlich trotzdem eine Art gemeinsame Regelung entstehen.

Bei der Pensionskasse gilt man oft erst dann als Konkubinatspaar, wenn man schon mehrere Jahre zusammenlebt oder gemeinsame Kinder hat.

Entscheidend ist also nicht nur das Zusammenwohnen, sondern wie man zusammenlebt.

Was ist der häufigste Fehler von nicht verheirateten Paaren in der Schweiz in Bezug auf ihre Vorsorge?

Viele unterschätzen, wie wenig im Konkubinat automatisch geregelt ist. Anders als in der Ehe ist man rechtlich kaum abgesichert.

Besonders schwierig wird es, wenn eine Person weniger arbeitet, um Kinder zu betreuen oder unbezahlte Care-Arbeit zu leisten. Sie spart dadurch deutlich weniger für die Altersvorsorge und ist im Alter sowie im Todesfall schlechter abgesichert.

Wer länger zusammenlebt, sollte deshalb bewusst vorsorgen – entweder durch eine Heirat oder durch schriftliche Vereinbarungen im Konkubinat. Gerade mit gemeinsamen Kindern bietet die Ehe zusätzliche Sicherheit, vor allem beim Erben: Konkubinatspaare zahlen je nach Kanton oft deutlich höhere Erbschaftssteuern.

Nadine Jürgensen
«Bei der Pensionskasse gilt man oft erst dann als Konkubinatspaar, wenn man schon mehrere Jahre zusammenlebt oder gemeinsame Kinder hat.»

Welche Leistungen fehlen Konkubinatspaaren im Todesfall am häufigsten (AHV/IV, BVG, Säule 3a/3b) und wie kann man diese Lücken schliessen?

Eine der grössten Lücken betrifft die AHV: Im Konkubinat gibt es keine Witwen- oder Witwerrenten. Stirbt eine Person, bekommt die andere in der Regel keine Leistungen aus der AHV.

In der Pensionskasse und in der Säule 3a ist es wichtig, die andere Person ausdrücklich zu begünstigen. Ohne Anmeldung oder Regelung gehen diese Gelder oft nicht automatisch an die überlebende Person.

Gleichzeitig gibt es Unterschiede zur Ehe: Ehepaare erhalten zusammen höchstens 150 Prozent einer AHV-Rente, während unverheiratete Personen je eine volle Rente bekommen können – allerdings ohne gegenseitige Absicherung im Todesfall.

Nadine Jürgensen
«Wer im Konkubinat lebt, muss sich selbst um die Absicherung in der Vorsorge kümmern.»

Gerade bei Müttern, die Teilzeit arbeiten, entstehen oft grosse Vorsorgelücken und das führt zu massiven Nachteilen im Alter. Bei einer Trennung werden die Vorsorgeguthaben zudem nicht ausgeglichen wie bei einer Scheidung einer Ehe. Ich würde darauf bestehen, einen solchen Ausgleich in einem Konkubinatsvertrag zu regeln.

Darum gilt: Wer im Konkubinat lebt, muss sich selbst um die Absicherung in der Vorsorge kümmern.

Welche prioritären Schritte empfehlen Sie in den ersten 30 Tagen nach dem Zusammenzug, um die Vorsorgesituation eines unverheirateten Paares abzusichern?

Wer frisch zusammenzieht, kann eine Inventarliste erstellen: Wer hat was in den Haushalt eingebracht – und wie viel war es wert? Nach vielen Jahren weiss man das oft nicht mehr. Diese Liste kann man laufend ergänzen.

Wichtig ist auch zu klären: Wer übernimmt welche Kosten? Wie wird gespart? Und was passiert bei einer Trennung oder wenn eine Person stirbt?

Was früh besprochen wird, verhindert später viele Konflikte.

Wenn die Einkommen in einem Paar unterschiedlich sind: Wie organisiert man eine faire Vorsorge – im Konkubinat –, damit die Person mit dem kleineren Einkommen nicht benachteiligt wird?

Das ist einer der teuersten Fehler: Im Konkubinat baut jede Person ihre Vorsorge grundsätzlich selbst auf. Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf die Vorsorge der anderen Person.

Umso wichtiger ist es, aktiv gegenzusteuern. In der Pensionskasse ist eine Begünstigung im Todesfall oft nur gültig, wenn sie zu Lebzeiten angemeldet wurde.

Nadine Jürgensen
«Im Konkubinat baut jede Person ihre Vorsorge grundsätzlich selbst auf. Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf die Vorsorge der anderen Person.»

Zudem kann gezielt die Vorsorge der weniger verdienenden Person gestärkt werden – besonders wenn sie unbezahlte Haus- und Familienarbeit übernimmt. Zum Beispiel, indem sie mehr in ihre eigene Pensionskasse oder in die Säule 3a einzahlt – und die andere Person sie dabei finanziell unterstützt.

Es ist super wichtig, neben der gebundenen Vorsorge ein Investment-Konto aufzubauen. Dort kann das Geld frei angelegt werden und ist nicht an feste Bezugszeitpunkte gebunden. Viele Fintechs bieten dafür heute günstige ETF-Lösungen an.

Transparenz ist übrigens auch im Konkubinat essentiell: Beide sollten wissen, wie viel verdient und gespart wird und wie die finanzielle Situation insgesamt aussieht.

Wenn ein unverheiratetes Paar eine Wohnung oder ein Haus kaufen möchte: Welche wichtigen Punkte sollte man vor der Unterschrift regeln (Hypothek, Todesfall, Erwerbsunfähigkeit, Trennung, Eigentumsanteile)?

Da muss ich etwas ausholen, weil ein gemeinsamer Immobilienkauf ist ein grosser finanzieller Schritt – und im Konkubinat rechtlich weniger abgesichert als in der Ehe. Umso wichtiger ist es, die zentralen Punkte früh und verbindlich zu regeln.

Entscheidend ist das Eigentum: Wer im Grundbuch steht und zu welchen Anteilen. Diese sollten widerspiegeln, wer wie viel Eigenkapital eingebracht hat. Auch sollte schriftlich festgehalten werden, wie eine spätere Wertsteigerung aufgeteilt wird.

Bei der Finanzierung haften beide bei einer gemeinsamen Hypothek in der Regel solidarisch – das heisst, im Ernstfall muss eine Person für die gesamte Schuld aufkommen. Dieses Risiko sollte bekannt sein und vertraglich berücksichtigt werden.

Ebenso wichtig ist eine Regelung für den Trennungsfall, etwa ob die Immobilie verkauft wird oder eine Person die andere auszahlt und zu welchen Bedingungen.

Für den Todesfall gilt: Der Anteil einer Person geht an die gesetzlichen Erbinnen und Erben – nicht automatisch an die andere Person. Hier braucht es ein Testament oder einen Erbvertrag. Eine Risiko-Lebensversicherung kann zusätzlich absichern, dass die Immobilie nicht verkauft werden muss.

Wichtig zu wissen: Im Konkubinat gibt es keinen gesetzlichen Schutz der Familienwohnung. Wer nicht im Grundbuch steht, hat im Trennungsfall kaum Rechte – selbst wenn diese Person mitfinanziert hat. Stehen beide im Grundbuch, gehört die Immobilie beiden gemeinsam. Im Trennungsfall kann keine Person allein entscheiden, was damit passiert – es braucht eine Einigung, etwa über einen Verkauf oder eine Übernahme durch eine Person mit entsprechender Auszahlung.

Deshalb gilt: Je klarer alle Szenarien von Anfang an schriftlich festgehalten sind, desto besser lassen sich spätere Konflikte vermeiden.

Nadine Jürgensen
«Ein eigener bezahlter Job bleibt die wichtigste Absicherung gegen finanzielle Abhängigkeit. Ergänzend kann langfristiges, wertorientiertes Anlegen sinnvoll sein, zum Beispiel über einen ETF-Sparplan.»

Wie kann man im Konkubinat Vorsorgelücken nach Elternzeit oder Teilzeitarbeit schliessen, ohne dass später finanzielle Abhängigkeiten entstehen?

Über 50 Prozent der Frauen in der Schweiz sind laut einer Sotomo-Studie finanziell von ihren Partnern abhängig – besonders betroffen sind oft Mütter.

Im Konkubinat ist das Risiko besonders hoch, weil Vorsorgeguthaben bei einer Trennung nicht automatisch geteilt werden. Wer das Arbeitspensum reduziert, baut weniger Vorsorge auf und riskiert eine lebenslange Rentenkürzung, die sich später kaum mehr aufholen lässt.

Deshalb gilt: Wer einige Jahre Teilzeit oder gar nicht erwerbstätig ist, sollte das Pensum danach wieder stark erhöhen, um im Alter genügend Vorsorge aufzubauen.

Ein eigener bezahlter Job bleibt die wichtigste Absicherung gegen finanzielle Abhängigkeit. Ergänzend kann langfristiges, wertorientiertes Anlegen sinnvoll sein, zum Beispiel über einen ETF-Sparplan.

Worauf sollte man bei Patchwork-Konstellationen besonders achten, damit Partner und Kinder aus früheren Beziehungen finanziell fair abgesichert sind?

In Patchwork-Situationen kann es – je nach Konstellation und Alter der Familienmitglieder – zu unfairen Ergebnissen kommen.

Umso wichtiger ist es, sich frühzeitig beraten zu lassen und die eigene Situation zu regeln, etwa mit einem Erbvertrag sowie allenfalls einem Ehe- oder Konkubinatsvertrag.

Das sind keine einfachen Gespräche. Ziel sollte aber eine faire Lösung für alle sein, bei der jede Person das Gefühl hat, den Kompromiss mittragen zu können.

Zum Schluss: Vielleicht zwei oder drei letzte allgemeine, aber wesentliche Tipps zur Vorsorge für Paare im Konkubinat?

Die stärksten Beziehungen sind jene, in denen offen und transparent über Geld gesprochen wird. Wir empfehlen, mindestens einmal im Jahr ein «Money Date» zu machen – also sich bewusst Zeit zu nehmen, Ziele festzulegen und ein gemeinsames Budget zu erstellen.

Vorsorge ist dabei nur ein Teil der finanziellen Realität in einer Beziehung. Sie zeigt auch, wer wie viel verdient und zum gemeinsamen Leben beiträgt.

Hellhörig sollte man werden, wenn eine Person ihren Lohn verheimlicht, Geld verschwindet, Ausreden gemacht werden oder Gespräche über Geld konsequent vermieden werden.

Ebenso wichtig ist die Anerkennung von unbezahlter Care-Arbeit. Wer diese übernimmt, sollte dafür auch finanziell berücksichtigt werden. Privat wäre dies beispielsweise möglich, indem regelmässig ein Betrag in einen ETF-Sparplan auf den Namen dieser Person einbezahlt wird. So lässt sich ein finanzielles Ungleichgewicht zumindest teilweise abfedern.

💡Du lebst im Konkubinat? Unsere Checkliste «Konkubinat» zeigt die wichtigsten Punkte, die unverheiratete Paare frühzeitig klären sollten.

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Veröffentlicht: 11. Juli 2026

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