Geld für die Wirtschaft, aber keins für den Schutz von Frauen

Die Frauenhäuser in der Schweiz sind seit Jahren überlastet. Eine Analyse von Bund und Kantonen aus dem Jahr 2025 zeigt: Es gibt zu wenig Platz und zu wenig Schutzplätze für Gewaltbetroffene.
Vergangenes Jahr lag die durchschnittliche Belegung der Frauenhäuser in der Schweiz bei 81 Prozent, bei einigen lag sie sogar bei hundert Prozent oder monatsweise darüber. Das entspricht einer Steigerung von rund fünf Prozent gegenüber dem Vorjahr.
Gewalt gegen Frauen nimmt stetig zu, das zeigen auch die Zahlen des Bundes: Im Jahr 2025 wurden über 22'000 Straftaten im Bereich von häuslicher Gewalt registriert. Dies entspricht einem Anstieg von 4,4 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Und trotzdem fehlt es noch immer an dringend benötigten Ressourcen – auch finanziell.
Miriam Suter
Die Schweiz missachtet ihre Verpflichtung
Genügend Geld für den Kampf gegen häusliche Gewalt ist kein «nice to have», im Gegenteil: Mit der Istanbul-Konvention hat sich die Schweiz dazu verpflichtet, Gewalt an Frauen resolut zu bekämpfen. Dazu gehört explizit auch das Ausbauen von Schutzangeboten wie beispielsweise Frauenhäusern sowie deren langfristige Finanzierung.
💡Istanbul-Konvention:
Die Istanbul-Konvention ist ein Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt an Frauen und Häuslicher Gewalt. Sie verpflichtet die Unterzeichnerstaaten, Maßnahmen zu ergreifen, um Gewalt zu verhindern und zu bekämpfen, Betroffene zu schützen und Gewaltausübende zu verfolgen. Mit der Ratifikation des Übereinkommens am 14. Dezember 2017 und seiner Inkraftsetzung am 1. April 2018 hat sich die Schweiz völkerrechtlich verpflichtet.
Die Schweiz lahmt hier jedoch, wie so oft bei Gleichstellungsthemen. Eine Analyse von Humanrights vom Oktober 2025 zeigt: Auch acht Jahre nach der Unterzeichnung der Istanbuler Konvention tut die Schweiz zu wenig gegen geschlechtsbezogene Gewalt. Bereits 2022 wurde sie für ihr ungenügendes Engagement gerügt. GREVIO, ein Überwachungsgremium internationaler Expert:innen, hat damals einen Bericht veröffentlicht, der grosses Verbesserungspotenzial im Kampf gegen Gewalt an Frauen und häusliche Gewalt aufzeigt: Die Schweiz stelle nach wie vor «nicht genügend Mittel» zur Verfügung, was unter anderem zu einem Mangel an Krisenzentren und Betreuungsmöglichkeiten für Opfer von häuslicher und sexualisierter Gewalt führt.
Trotz dieser alarmierenden Fakten lehnte der Nationalrat im Dezember 2025 eine zusätzliche Million Franken für den Schutz von Frauen ab. Zum Vergleich: Für den Herdenschutz von Schafen wurden in der gleichen Session zusätzliche 3.6 Millionen Franken gutgeheissen und für zusätzliche Rüstungsgüter 970 Millionen Franken. Erst nach einem viralen Aufruf von SP-Nationalrätin Tamara Funiciello und einer Petition mit über 500’000 Unterschriften lenkte das Parlament ein und bewilligte die zusätzliche Million Franken für 2026. Doch schon im Budgetentwurf des Bundesrat für das kommende Jahr fehlt das Geld erneut.
Gewalt gegen Frauen wird privatisiert
Für die Frauenhäuser heisst dies, dass sie nach wie vor auf private Spenden angewiesen sind, weil sie unterfinanziert sind. Und dies, obwohl NGOs und Fachpersonen seit Jahren Alarm schlagen. Dass der Bund zu wenig Geld für den Kampf gegen Gewalt an Frauen zur Verfügung stellt, trägt zudem wesentlich dazu bei, dass sie weiterhin als Privatsache angesehen wird. Ansonsten würden sich unsere Regierung und die Politik doch umfassender darum kümmern, oder?
Miriam Suter
Man kann also weiterhin getrost wegsehen, wenn man die Nachbarin mit einem blauen Auge im Treppenhaus antrifft. Kann der Arbeitskollegin ohne allzu schlechtes Gewissen glauben, wenn sie sagt, ihr Mann meine das eigentlich gar nicht so, wenn er sie jeden Abend bedroht. Kann weghören, wenn die Frau am Nebentisch im Café ihrer Freundin erzählt, dass ihr Partner ihr schon wieder das Bankkärtli weggenommen hat und sie ihn noch immer nicht verlassen kann.
Bloss: Gewalt an Frauen und Kindern ist keine Privatsache. Der Bund hat eine Verpflichtung, die er seit Jahren vernachlässigt.
Ein Schritt vor, zwei Schritte zurück
Trotz knapper Mittel gab es auch Fortschritte, wie das Eidgenössische Büro für Gleichstellung berichtet. Im Rahmen der Roadmap gegen häusliche Gewalt wurden auf Bundes- und Kantonsebene verschiedene Massnahmen umgesetzt. Seit dem 1. Mai 2026 gibt es etwa eine landesweite Opferhilfenummer, über die Betroffene und Angehörige schneller und unkomplizierter Unterstützung erhalten. Auch kantonale Pilotprojekte zur elektronischen Überwachung zeigen, wie der Schutz von Betroffenen verbessert werden kann.
Entsprechende Bestrebungen sind also durchaus da. Fachpersonen bemängeln aber: Bund und Kantone stellen viel zu wenig Geld für die Umsetzung zur Verfügung. So würden diese Massnahmen möglichst billig statt möglichst gut umgesetzt. In einigen Kantonen gibt es beispielsweise bei der zentralen Opferhilfe eine Zusammenarbeit mit der «Dargebotenen Hand». Anstelle von Fachpersonen kümmern sich dann ungeschulte Freiwillige um die Schutzbedürftigen.
Miriam Suter
Spanien machts vor
Dass es auch anders ginge, beweist ein Blick über die Landesgrenze hinaus: Spanien hat den Kampf gegen Gewalt an Frauen institutionalisiert. Dort wird das entsprechende Engagement als Regierungsauftrag angesehen, und das Land steht auf der OECD-Liste der Länder, die Gender Budgeting fördern. Die Finanzierung von Frauenhäusern erfolgt vollständig durch den Staat, Präventionsmassnahmen werden jährlich ausgebaut. Diese Bemühungen zeigen Wirkung: Die Anzahl der Fälle von häuslicher Gewalt nimmt von Jahr zu Jahr ab.
Es ist löblich, dass in der Schweiz entsprechende Angebote und kleine Budgets in Planung sind. Aber es braucht zusätzlich raschere Möglichkeiten für die Umsetzungen der Massnahmen und vor allem mehr Geld. Und eine Politik, die dafür einsteht. Eine Möglichkeit, dies anzukurbeln, haben wir nächstes Jahr im Rahmen der Nationalratswahlen mit unserem Stimmzettel selbst in der Hand.
Viele Frauenhäuser können Notfälle bereits heute nicht mehr stemmen und müssen die Betroffenen in andere Kantone schicken. Das kann im schlimmsten Fall Leben kosten: Die für die Frau gefährlichste Zeit, wenn sie einer gewaltvollen Beziehung entkommt, ist der Moment, in dem sie vor dem Täter flieht. Oft nur mit dem Nötigsten ausgerüstet und dringend auf sofortigen Unterschlupf angewiesen. Die Reise in einen anderen Kanton kann sie bereits daran hindern, diesen Schritt zu unternehmen, sei es aus zeitlichen oder finanziellen Gründen.
Laut WHO ist eines der grössten Gesundheitsrisiken für Frauen weltweit die Gewalt, die sie innerhalb ihrer Partnerschaften erleben. So bleibt die grösste Verantwortung, die der Staat im Kampf gegen Gewalt an Frauen aktuell trägt, vor allem eine: Die Verantwortung für die Leben derjenigen, die Schutz suchten – und ihn nicht mehr rechtzeitig gefunden haben.




