Was meins ist, ist deins – oder? Ganz so einfach ist es auch bei verheirateten Paaren nicht. Das Schweizer Gesetz kennt drei sogenannte Güterstände: Die Errungenschaftsbeteiligung, die Gütergemeinschaft und die Gütertrennung. Je nachdem, für welchen Güterstand sich ein Paar bei der Heirat entscheidet, unterscheiden sich die finanziellen Konsequenzen während der Ehe – und insbesondere bei deren Auflösung.

Es lohnt sich also, genauer hinzuschauen, was zur Wahl steht. Dies tun wir, indem wir ein fiktives Paar – Jonas (34) und Anna (32) – durch unterschiedliche Szenarien begleiten.

Güterstand 1: Errungenschaftsbeteiligung

Jonas und Anna sind frisch verheiratet und fragen sich, was sich nun aus finanzieller Sicht ändert. Sofern die beiden vertraglich nichts anderes festgelegt haben, unterliegen sie dem Güterstand der Errungenschaftsbeteiligung. Dieser Güterstand gilt für alle verheirateten Paare, die keinen zusätzlichen Ehevertrag abschliessen. Was bedeutet das konkret?

Definition:

Der Güterstand der Errungenschaftsbeteiligung wurde 1988 im Gesetz verankert mit dem Ziel, für ein Paar mit klassischer Rollenverteilung eine faire Lösung abzubilden. Es wird angenommen, dass Jonas und Anna gleichermassen zum gemeinsamen Unterhalt beitragen – unabhängig davon, wer erwerbstätig ist und wie hoch die Löhne der beiden sind. Dabei wird das Vermögen von Jonas und Anna in je zwei Kategorien eingeteilt: Eigengut oder Errungenschaft.

Das Eigengut umfasst jenes Vermögen, das die Ehegatten schon vor der Hochzeit besessen haben, sowie Erbschaften und Schenkungen vor und während der Ehe. Im Falle von Jonas und Anna sieht das so aus:

Eigengut Jonas:

  • 50’000 Franken, die Jonas vor der Ehe angespart hat
  • Ein Auto, das Jonas vor der Ehe gekauft hat
  • Eine Ferienwohnung in den Bergen, die Jonas zwei Jahre nach der Hochzeit von seinen Eltern geerbt hat

Eigengut Anna:

  • 80’000 Franken, die Anna vor der Ehe angespart hat
  • Eine kleine Kunstsammlung, die Anna vor der Ehe erworben hat
  • Eine Aktiendepot, das Anna von ihren Eltern in Form einer Schenkung erhalten hat

Zur Errungenschaft gehört dasjenige Vermögen, welches Anna und Jonas während der Ehe erarbeitet haben – oder Vermögenswerte, die daraus gekauft wurden.

Errungenschaft Jonas:

  • Sein Jahreslohn ab der Hochzeit in Höhe von 90’000 Franken inkl. Sozialversicherungsleistungen
  • Das Motorrad, welches er drei Jahre nach der Hochzeit mit seinem Lohn gekauft hat

Errungenschaft Anna:

  • Ihr Jahreslohn ab der Hochzeit in Höhe von 100’000 Franken inkl. Sozialversicherungsleistungen
  • Aktien, welche Anna im Laufe der Ehe aus ihrem Lohn gekauft hat

Während der Ehe spielt die Aufteilung in Eigengut und Errungenschaft für Anna und Jonas eigentlich noch keine grosse Rolle.

Während der Ehe:

Sowohl Jonas als auch Anna können während der Ehe frei über ihr gesamtes Vermögen verfügen – also sowohl über ihr Eigengut als auch über ihre Errungenschaft. Jonas braucht also keine Zustimmung von Anna, wenn er sein Auto verkaufen oder mit seinem Lohn ein Motorrad erwerben will. Umgekehrt darf Anna ihre Kunstsammlung jederzeit erweitern oder aber ihre Aktien verkaufen, wann immer sie will. Aber: Mit der Hochzeit haben sich die beiden verpflichtet, füreinander und für gemeinsame Kinder zu sorgen. Entsprechend dürfen die beiden nur frei über ihr Vermögen verfügen, sofern es nicht für die Bedürfnisse der Familie gebraucht wird.

Szenario 1: Jonas und Anna werden Eltern

Die ersten drei Jahre nach der Geburt kümmert sich Jonas zu Hause um die gemeinsame Tochter und den Haushalt, während Anna weiterhin Vollzeit arbeitet. In dieser Zeit hat Jonas einen gesetzlichen Anspruch auf einen angemessenen finanziellen Betrag von Anna, der ihm zur freien Verfügung steht. Wie hoch dieser Betrag ist, entscheiden Jonas und Anna gemeinsam. Werden sich die beiden über den Betrag nicht einig, können sie sich an eine Familienberatungsstelle ihres Kantons wenden.

Szenario 2: Jonas verkauft die Ferienwohnung seiner Eltern

Jonas verkauft die geerbte Ferienwohnung für 300’000 Franken. Dieses Geld gehört in sein Eigengut. Einen Teil davon gibt er für ein neues Auto aus – auch dieses gehört in sein Eigengut.

Szenario 3: Anna und Jonas kaufen eine Wohnung

Jonas und Anna kaufen ein paar Jahre nach der Hochzeit gemeinsam eine Wohnung für 500’000 Franken. Anna verkauft die Aktien aus dem geschenkten Depot ihrer Eltern und steuert so 100’000 Franken bei (aus ihrem Eigengut). Jonas nimmt 200’000 Franken aus dem Verkauf der Ferienwohnung (aus seinem Eigengut). Die restlichen 200’000 Franken nimmt das Paar vom während der Ehe angehäuften Ersparten (Errungenschaft).

Bei einer Auflösung der Ehe durch Scheidung:

Nach zehn Jahren lassen sich Anna und Jonas scheiden. Wer erhält nun was aus dem Vermögen? Hier wird die Aufteilung in Eigengut und Errungenschaft relevant. Sowohl Jonas als auch Anna erhalten nämlich ihr Eigengut vollumfänglich zurück. Die Errungenschaft hingegen wird hälftig aufgeteilt: Anna gibt die Hälfte ihrer Errungenschaft an Jonas ab und umgekehrt.

Szenario 1: Jonas und Anna haben ein Kind

Da Jonas drei Jahre nach der Geburt nicht erwerbstätig war, ist seine Errungenschaft kleiner als diejenige von Anna. Während er 200’000 Franken Lohn inkl. Sozialversicherungsleistungen angespart hat, sind es bei Anna 500’000 Franken. Bei der Scheidung erhalten Anna und Jonas je 350’000 Franken aus der Errungenschaft – Anna muss also Jonas 150’000 Franken abgeben.

Szenario 2: Jonas hat die Ferienwohnung seiner Eltern verkauft

Dieses Geld gehört ins Eigengut von Jonas und gehört im Falle einer Scheidung ihm. Auch das Auto, welches er mit dem Verkaufserlös erworben hat, gehört ihm.

Szenario 3: Anna und Jonas haben eine gemeinsame Wohnung

Wegen der Scheidung verkaufen Jonas und Anna ihre gemeinsame Wohnung, die sie damals für 500’000 Franken erworben haben. Die Wohnung hat an Wert zugelegt und konnte für 1 Million verkauft werden. Da Anna damals ein Fünftel des Kaufpreises aus ihrem Eigengut bezahlt hat, fliesst wieder ein Fünftel aus dem Verkaufserlös in ihr Eigengut, also 200’000 Franken. Jonas hat zwei Fünftel des Kaufpreises aus seinem Eigengut bezahlt, entsprechend erhält er 400’000 in sein Eigengut. Die restlichen zwei Fünftel wurden aus der Errungenschaft des Paars bezahlt, 400’000 teilen sich also die beiden.

Wichtig für die Praxis:

  • Häufig ist es bei einer Scheidung schwierig zu beweisen, was Eigengut und was Errungenschaft ist. Es empfiehlt sich deshalb, dies schon während der Ehe schriftlich festzuhalten. Kann nicht bewiesen werden, zu welcher Kategorie ein Vermögenswert gehört, wird er der Errungenschaft zugeordnet und entsprechend geteilt.
  • Ansprüche auf einen finanziellen Betrag als Entschädigung für Hausarbeit oder Kinderbetreuung müssen während der Ehe laufend geltend gemacht werden. Wenn Anna Jonas während drei Jahren zu Hause keine Entschädigung bezahlt, kann er dies im Nachhinein nicht verlangen.

Güterstand 2: Gütergemeinschaft

Wenn ein Paar die Finanzen während und nach Auflösung der Ehe anders regeln möchte als im Güterstand der Errungenschaftsbeteiligung, braucht es einen Ehevertrag. Angenommen, Jonas und Anna setzen einen Ehevertrag auf und entscheiden sich darin für den Güterstand der Gütergemeinschaft: Was heisst das konkret?

Definition:

Im Vergleich zur Errungenschaftsbeteiligung gibt es bei der Gütergemeinschaft keine Unterscheidung zwischen Eigengut und Errungenschaft. Anna und Jonas teilen sich also ihr gesamtes Vermögen, also alles, was sie vor der Ehe besitzen und nach der Hochzeit erwirtschaften. Dies nennt sich Gesamtgut. Eine Ausnahme bilden Gegenstände des persönlichen Gebrauchs – die sind von Gesetzes wegen Eigengut.

Während der Ehe:

Das Gesamtgut gehört Jonas und Anna zusammen. Entsprechend können Jonas und Anna auch nur gemeinsam über ihr Vermögen verfügen – und gemeinsam Schulden machen.

Szenario 1: Jonas und Anna werden Eltern

Die ersten drei Jahre nach der Geburt kümmert sich Jonas zu Hause um die gemeinsame Tochter und den Haushalt, während Anna weiterhin Vollzeit arbeitet. Da alle Einkünfte von Anna ins Gesamtgut fallen, verfügen Anna und Jonas darüber gemeinsam.

Szenario 2: Jonas möchte die Ferienwohnung seiner Eltern verkaufen

Jonas möchte die geerbte Ferienwohnung seiner Eltern für 300’000 Franken verkaufen. Dazu braucht er die Zustimmung von Anna. Das Geld fliesst dann ins Gesamtgut. Wenn Jonas einen Teil des Geldes für ein neues Auto ausgeben möchte, braucht er wiederum die Zustimmung von Anna.

Szenario 3: Anna und Jonas kaufen eine Wohnung

Jonas und Anna kaufen ein paar Jahre nach der Hochzeit gemeinsam eine Wohnung für 500’000 Franken. Gemeinsam entscheiden sie, die Aktien aus dem geschenkten Depot von Annas Eltern zu verkaufen sowie das Geld aus dem Verkauf der Ferienwohnung beizusteuern. Den Rest bezahlen sie aus gemeinsam Ersparten.

Bei einer Auflösung der Ehe durch Todesfall:

Bei der Gütergemeinschaft kommt es drauf an, ob die Ehe durch Tod eines Ehepartners oder durch eine Scheidung aufgehoben wird. Angenommen Jonas verstirbt nach zehn Jahren Ehe, steht Anna die Hälfte des Gesamtgutes zu.

Szenario 1: Jonas und Anna haben ein Kind

Über die zehn Jahre Ehe haben Anna und Jonas gemeinsam 700’000 Franken angespart. Anna stehen 350’000 Franken zu.

Szenario 2: Das Paar hat die Ferienwohnung von Jonas Eltern verkauft

Das Geld aus dem Verkauf gehört zur Hälfte Anna.

Szenario 3: Anna und Jonas hatten eine gemeinsame Wohnung

Anna verkauft nach dem Tod von Jonas ihre gemeinsame Wohnung, die sie damals für 500’000 Franken erworben haben. Die Wohnung hat an Wert zugelegt und konnte für 1 Million verkauft werden. Anna erhält 500’000 Franken.

Die andere Hälfte des Gesamtgutes fällt in die Erbmasse von Jonas und wird zwischen seinen Erb:innen entsprechend aufgeteilt.

Bei einer Auflösung der Ehe durch Scheidung:

Angenommen Anna und Jonas lassen sich nach zehn Jahren scheiden, nehmen sowohl Jonas als auch Anna das vom Gesamtgut zurück, was unter der Errungenschaftsbeteiligung (siehe Güterstand 1) ihr Eigengut wäre. Das restliche Gesamtgut wird hälftig aufgeteilt.

Wichtig für die Praxis:

  • In der Praxis wird die Gütergemeinschaft eher selten gewählt. Sinnvoll kann dieser Güterstand vor allem bei Paaren sein, die spät heiraten und entsprechend die Vermögen primär aus Eigengut bestehen.
  • Wenn Jonas ein Auto kaufen will, braucht er dafür die Zustimmung von Anna. Faktisch darf aber ein:e Autoverkäufer:in davon ausgehen, dass Jonas diese Zustimmung hat – auch wenn Anna nicht dabei ist oder nichts unterschrieben hat. Wenn Jonas ohne Zustimmung von Anna ein Auto kauft, trifft den oder die Autoverkäufer:in keine Schuld – es sei denn, Anna kann nachweisen, dass er oder sie davon wusste.
  • Für Schulden, die Anna und Jonas während der Ehe eingehen, haftet das gesamte Vermögen der beiden. Eine Betreibung würde sich dann auch gegen Anna und Jonas richten.

Güterstand 3: Gütertrennung

Angenommen, Jonas und Anna setzen einen Ehevertrag auf und entscheiden sich darin für den Güterstand der Gütertrennung: Was heisst das konkret?

Definition:

Bei der Gütertrennung lassen Anna und Jonas ihre Vermögen gänzlich getrennt, unabhängig davon, was vor oder während der Ehe erworben wurde. Man spricht hier vom Gesamtvermögen beider Parteien. Dieser Güterstand kann in bestimmten Fällen auch durch ein:e Richter:in angeordnet werden, zum Beispiel, wenn ein:e Ehegatt:in überschuldet ist.

Während der Ehe:

Anna und Jonas verwalten und verfügen über ihr Vermögen getrennt und sind für ihre eigenen Schulden verantwortlich.

Szenario 1: Jonas und Anna werden Eltern

Die ersten drei Jahre nach der Geburt kümmert sich Jonas zu Hause um die gemeinsame Tochter und den Haushalt, während Anna weiterhin Vollzeit arbeitet. In dieser Zeit hat Jonas Anspruch auf einen angemessenen finanziellen Betrag von Anna, der ihm zur freien Verfügung steht. Wie hoch dieser Betrag ist, entscheiden Jonas und Anna gemeinsam.

Szenario 2: Jonas verkauft die Ferienwohnung seiner Eltern

Jonas verkauft die geerbte Ferienwohnung für 300’000 Franken. Dieses Geld gehört in sein Gesamtvermögen.

Szenario 3: Anna und Jonas kaufen eine Wohnung

Jonas und Anna kaufen ein paar Jahre nach der Hochzeit gemeinsam eine Wohnung für 500’000 Franken. Anna verkauft die Aktien aus dem geschenkten Depot ihrer Eltern und steuert so 100’000 Franken bei. Zudem hat sie 50’000 Franken Erspartes aus ihrem Lohn. Jonas nimmt 200’000 Franken aus dem Verkauf der Ferienwohnung, die restlichen 150’000 hat er gespart.

Bei einer Auflösung der Ehe durch Scheidung:

Nach zehn Jahren lassen sich Anna und Jonas scheiden. Die beiden haben keine Beteiligung am Gesamtvermögen des anderen, entsprechend gibt es keine Aufteilung.

Szenario 1: Jonas und Anna haben ein Kind

Da Jonas drei Jahre nach der Geburt nicht gearbeitet hat, hat er 200’000 Franken Lohn inkl. Sozialversicherungsleistungen angespart, während es bei Anna 500’000 Franken sind. Bei der Scheidung behalten beide Parteien ihre Ersparnisse.

Szenario 2: Jonas hat die Ferienwohnung seiner Eltern verkauft

Dieses Geld gehört Jonas, sowohl während als auch nach der Auflösung der Ehe.

Szenario 3: Anna und Jonas haben eine gemeinsame Wohnung

Wegen der Scheidung verkaufen Jonas und Anna ihre gemeinsame Wohnung, die sie damals für 500’000 Franken erworben haben. Die Wohnung hat an Wert zugelegt und konnte für 1 Million verkauft werden. Da Anna damals 150’000 Franken des Kaufpreises bezahlt hat, fliessen nun 300’000 Franken aus dem Verkaufserlös in ihr Gesamtvermögen. Jonas hat 350’000 Franken bezahlt, entsprechend erhält er 700’000 Franken.

Wichtig für die Praxis:

  • In der Praxis wird auch die Gütertrennung eher selten gewählt. Sinnvoll kann dieser Güterstand bei Zweitehen sein oder wenn beispielsweise eine Partei ein eigenes Unternehmen besitzt.
  • Wenn kein Beweis erbracht werden kann, ob ein Vermögenswert Anna oder Jonas gehört, wird dieser als gemeinsames Eigentum angesehen. Dieses wird bei einer Scheidung hälftig aufgeteilt. Entsprechend lohnt es sich auch hier, die Besitzverhältnisse schon während der Ehe schriftlich festzuhalten.

Meins, deins, unser – Hauptsache, es ist geregelt

Welchen Güterstand ein Paar wählt, hängt von ganz unterschiedlichen Faktoren ab und muss individuell beurteilt werden. In diesem Artikel wurden die drei Güterstände in ihren «reinen» Formen dargestellt – die Güterstände können aber auch mittels Ehevertrag in einer abgeschwächten Version ausgestaltet werden.

Für Paare, bei denen die eine Seite deutlich mehr unbezahlte Arbeit übernimmt, ist der Güterstand der Errungenschaftsbeteiligung oder der Gütergemeinschaft üblich. So ist die finanziell schwächere Partei im Falle einer Auflösung der Ehe gut abgesichert. Wenn beide Parteien Vollzeit arbeiten, eine Partei ein eigenes Unternehmen hat oder es sich um eine Zweitehe handelt, kann die Gütertrennung oder eine abgewandelte Version der Errungenschaftsbeteiligung Sinn machen. Steuerlich macht die Wahl des Güterstandes übrigens keinen Unterschied.

Egal für welchen Güterstand sich Paare entscheiden, am wichtigsten ist es, dass sie sich darüber Gedanken machen und sich über deren Auswirkungen im Klaren sind. In diesem Artikel wurden vor allem die Auswirkungen im Falle einer Scheidung beleuchtet, denn über 40 Prozent der Ehen in der Schweiz werden geschieden. Die Wahl des Güterstandes hat aber auch Auswirkungen aufs Erbe, wenn ein:e Ehegatt:in verstirbt. Aber dazu ein anderes Mal mehr.

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