Noch immer besitzen Frauen weltweit weniger Land und Immobilien als Männer. Dabei kann eine Immobilie eine zentrale finanzielle Absicherung oder ein lohnenswertes Investment sein – gerade für Frauen. Wer mit dem Gedanken spielt, eine Immobilie zu kaufen, sollte dabei einige Punkte beachten. Wir haben für dich zusammengestellt, was beim Hauskauf wichtig ist.

1. Was will ich

Vor der Suche nach einem passenden Objekt sollte das Ziel des Kaufs klar sein: Möchte ich selbst in der Immobilie wohnen oder sie vermieten? Wie lange möchte ich die Immobilie behalten? Wer soll darin wohnen? Bei Wohneigentum: Deckt sie meine oder unsere jetzigen und zukünftigen Wohnbedürfnisse?

2. Prüfe, wer sich bindet

Die Investition in eine Immobilie ist eine langfristige finanzielle Entscheidung, die wohlüberlegt sein sollte. Ist man bereit, die damit verbundenen finanziellen Verpflichtungen gegenüber der Bank, der Verkaufspartei und allfälligen Miteigentümer:innen einzugehen?

Amélie Galladé
Bei der Wahl der Immobilie sollte man darauf achten, dass ein:e Partner:in diese nach einer Trennung weiter finanzieren könnte.

Wer gemeinsam mit anderen eine Immobilie erwerben möchte, sollte sich im Vorfeld ausserdem einige Fragen stellen: Ist die zwischenmenschliche Beziehung dafür ausreichend stabil? Wie gehen wir mit Konfliktsituationen um? Wer finanziert die Hypothek und den Unterhalt, falls wir uns trennen? Wer übernimmt das Eigentum bei einer Trennung? Diese Fragen sollten im Vorfeld offen besprochen werden.

Bei der Wahl der Immobilie sollte man darauf achten, dass ein:e Partner:in diese nach einer Trennung weiter finanzieren könnte, da sonst eine Trennung zu finanziellen Schwierigkeiten führen kann.

3. Die Sache mit der Finanzierung

Wer eine Immobilie kaufen möchte, muss einen Teil des Kaufpreises selbst finanzieren können und sogenanntes Eigenkapital mitbringen. Den anderen Teil des Kaufpreises kann man mit Fremdkapital finanzieren. In der Regel nehmen Immobilienkäufer:innen eine Hypothek bei einer Bank auf, also Fremdkapital, mit dem sie den Erwerb einer Immobilie finanzieren. Auf diesen Kredit bezahlt man einen jährlichen Zins an die Bank, den sogenannten Hypothekarzins. Diesen Hypothekarzins darf man in der Steuererklärung vom steuerbaren Einkommen abziehen.

Ausserdem gilt es, daran zu denken, dass der Kaufpreis nicht der einzige Kostenpunkt ist. Es können Unterhalts- und Nebenkosten sowie Sanierungskosten anfallen. Wie sich diese berechnen lassen, was man bei der Finanzierung beachten muss und wie Hypotheken funktionieren, erklären wir dir im dritten Teil unserer Immobilien-Serie im Detail.

4. Kauf nicht die Katze im Sack

Du hast ein wahres Bijou entdeckt. Alles scheint zu stimmen. Geh nun noch folgende Checkliste durch:

  • Deckt das Objekt meine oder unsere Bedürfnisse? (Lage, Anbindung, Zustand, Barrierefreiheit etc.)
  • Erreiche ich oder erreichen wir damit die Ziele des Kaufs? (mehr Platz, Garten für die Kinder, näher am Arbeitsplatz, Altersgerechtigkeit, Zweitwohnsitz etc.)
  • Wann könnten die nächsten Sanierungskosten anstehen? Wie hoch fallen diese aus?
  • Hol zusätzlich zu den Angaben der Verkäufer:innen eine unabhängige Einschätzung eines/einer Expert:in zu Wert und Zustand des Objekts ein.
  • Besichtige die Immobilie unbedingt vor Ort und untersuche sie genau auf Schwachstellen und Defekte. Wenn Mängel erst nach dem Kauf entdeckt werden, dann muss man die Kosten zur Behebung unter Umständen selbst bezahlen.
  • Prüfe den energetischen Zustand der Immobilie genau und berechne allfällige anstehende Kosten zur Reparatur oder zum Umstieg auf erneuerbare Energien.

5. Wähle eine Eigentumsform

Jetzt wird es ein wenig papiertigerig und juristisch. Das Schweizer Recht unterscheidet zwischen drei Eigentumsformen:

Alleineigentum

Wie der Name schon sagt, bringt bei dieser Eigentumsform eine Person das gesamte Eigenkapital auf und ist als Alleineigentümer:in im Grundbuch eingetragen. Dementsprechend kann sie frei über die Immobilie verfügen, trägt aber auch die gesamte Verantwortung und alle Risiken.

Bei Alleineigentum in der Ehe bleiben die Eigentumsverhältnisse nach einer Scheidung meist bestehen.

Gesamteigentum

Mehrere Parteien bringen beim Kauf Kapital ein. Sie alle sind gemeinsam als Eigentümer:innen der Immobilie ins Grundbuch eingetragen. Das heisst, dass sie nur gemeinsam über die Immobilie verfügen können und diese allen zu gleichen Teilen gehört, unabhängig davon, wer wie viel Eigenkapital erbracht hat. Es ist nicht möglich, Anteile am Gesamteigentum weiterzuverkaufen.

Miteigentum

Wie beim Gesamteigentum bringen mehrere Parteien Eigenkapital ein und lassen sich als Eigentümer:in ins Grundbuch eintragen. Im Gegensatz zum Gesamteigentum hält der/die Notar:in beim Miteigentum fest, wer wie viel Eigenkapital eingebracht hat. Jede:r Eigentümer:in kann frei über seinen/ihren Anteil verfügen und trägt für diesen die Verantwortung. Beim Miteigentum ist es möglich, die eigenen Anteile zu verkaufen. In diesem Fall haben die anderen Miteigentümer:innen ein Vorkaufsrecht. Beim Stockwerkeigentum handelt es sich um eine spezielle Form des Miteigentums.

Amélie Galladé
Eigentum hat auch mit Liebe zu tun. Wenn du eine:n Partner:in hast, musst du dir viel mehr Gedanken machen, als wenn du Single bist.

Aufgepasst: Wer Wohneigentum mit Geld aus der 2. Säule finanziert, muss das Miteigentum wählen sowie einige weitere Vorgaben einhalten.

Welche Eigentumsform passt zu mir?

Eigentum hat auch mit Liebe zu tun. Wenn du eine:n Partner:in hast, musst du dir viel mehr Gedanken machen, als wenn du Single bist. Meist wählen Paare das Miteigentum, da es im Trennungs- oder Scheidungsfall am wenigsten Konfliktpotenzial bietet.

Generell empfiehlt es sich, bei verheirateten Paaren die Eigentumsform mit dem Güterstand der Ehe abzustimmen (siehe Gap Partnerschaft).

Wer heiratet, hat als Standard eine Errungenschaftsbeteiligung. So macht Miteigentum Sinn.

Wenn ihr hingegen eine Gütergemeinschaft gewählt habt, gilt automatisch das Gesamteigentum, sofern nicht anders geregelt.

Wählt man bei einer Ehe mit Gütertrennung die Eigentumsform des Gesamteigentums, so ist die Immobilie bei einer Scheidung von der Gütertrennung ausgeschlossen.

6. Grundbucheintrag, bitte was?

Dieser Aspekt des Hauskaufs ist nicht wirklich romantisch, aber wichtig zur Absicherung. Um in einem allfälligen Trennungsfall Konflikten vorzubeugen, sollten zentrale Fragen vertraglich geregelt werden. Am besten hält man in einem Grundbucheintrag juristisch fest, welche Person wie viel Eigenkapital erbracht hat. Im Nachhinein ist es ansonsten schwierig zu beweisen, wer wie viel beigetragen hat.

Für unverheiratete Paare empfiehlt sich der Abschluss eines Konkubinatsvertrags. Darin können neben der Finanzierung der Immobilie auch andere Vereinbarungen getroffen werden, beispielsweise für Testament, Erbvertrag, AHV, Pensionskasse sowie Unterhalt der Immobilie und der Kinder (falls welche da sind) im Falle einer Trennung.

Warum Frauen Immobilien kaufen sollten
«Warum sind Frauen arm?», fragte Virginia Woolf, die Vordenkerin der Frauenbewegung, vor über 100 Jahren. In ihrem Essay «Ein Zimmer für sich allein» schreibt sie, dass eine Frau Geld und einen eigenen Raum braucht. 2024 sind Frauen immer noch ärmer als Männer – auch weil sie weniger Raum besitzen.