Mit dem oder der Partner:in in die erste gemeinsame Wohnung ziehen – das ist aufregend. Und oftmals Teil des natürlichen Laufs einer Liebesbeziehung. Dazu einige Zahlen: In der Schweiz leben rund drei Viertel aller Erwachsenen in einer romantischen Beziehung. Die meisten Paare wohnen in einer gemeinsamen Wohnung. Und: Die Hälfte der Paare zieht innerhalb von knapp zwei Jahren nach Beginn ihrer Beziehung zusammen.
So weit, so romantisch. Beim Zusammenziehen gilt es allerdings einiges zu beachten. Auch, damit im Falle einer Trennung alles klar geregelt ist. Über das Szenario einer Trennung zu sprechen ist zwar schwierig, aber notwendig. Zur Veranschaulichung begleiten wir unser fiktives ellexx Paar Noa und Alex dabei, wie sie in ihre erste gemeinsame Wohnung ziehen.
Konti zusammenlegen? Besser nicht. Ein gemeinsames Budget? Unbedingt
Noa (30) und Alex (27) sind seit eineinhalb Jahren ein Paar. Für beide ist klar, dass sie gemeinsam eine neue Wohnung suchen und nicht in die Wohnung der anderen Person ziehen wollen. Sie setzen sich also zusammen und sprechen über ein grosses Tabuthema: Geld.
Noa und Alex entscheiden sich dagegen, ihre Konti zusammenzulegen, denn getrennte Konti können dabei helfen, eine bessere Übersicht über die Einkommensverhältnisse zu haben. Sie erstellen aber ein gemeinsames Budget, um herauszufinden, wie hoch die Miete der neuen Wohnung sein darf. Dabei achten sie darauf, dass der Mietpreis nicht höher als 30 Prozent des gemeinsamen Einkommens ist.
Wer unterschreibt den Mietvertrag?
Nach langer und mühsamer Wohnungssuche in der Stadt Zürich haben Noa und Alex endlich ihre Traumwohnung gefunden. Kreis 3, Altbau, südlich ausgerichtete Fenster, herziger Balkon. Der Mietvertrag trifft in Noas Briefkasten und unser Paar steht vor einer wichtigen Frage: Unterschreibt nur eine Person den Mietvertrag oder beide?
Dazu musst du wissen: Unterschreibt nur eine Person den Mietvertrag, ist diese somit Hauptmieter:in und haftet alleine für den Mietzins. Die Person, die den Mietvertrag nicht unterschreibt, ist Untermieter:in und zahlt ihren Teil der Miete an die Hauptmieter:in. Bei diesem Modell liegt die Kündigungsfrist bei drei Monaten. Um Missverständnisse zu vermeiden, empfiehlt es sich, einen Untermietvertrag abzuschliessen und darin eine Kündigungsfrist schriftlich festzulegen.
Noa und Alex wollen gemeinsam für den Mietzins haften und entscheiden sich dafür, den Mietvertrag zusammen zu unterschreiben. So müssen beide Parteien bei einer allfälligen Kündigung einverstanden sein. Da das zu Konflikt führen kann, wenn eine Person den Vertrag kündigen will, die andere aber nicht, entscheiden sich Noa und Alex dafür, eine Teilkündigungsklausel in den Mietvertrag zu inkludieren. Damit ist eine individuelle Kündigung erlaubt.
Mietkaution: Wer zahlt?
Nachdem Noa und Alex den Mietvertrag unterschrieben haben, werden sie gleich mit der nächsten Frage konfrontiert: Wollen sie die Mietkaution aufteilen oder wird sie nur von einer Person bezahlt? Unser Paar entscheidet sich dafür, die Mietkaution gemeinsam zu zahlen. Damit im Falle einer Trennung beide Parteien über ihren Anteil der Mietkaution verfügen, teilen Noa und Alex die Mietkaution auf zwei separate Mietkautionskonti auf.
Versicherungen nicht vergessen
Ein Thema, das Noa und Alex gekonnt herausgeschoben haben: Versicherungen. Das Thema erscheint komplex und auch etwas langweilig, man kann aber eine Menge Geld sparen, wenn man sich damit beschäftigt. Noa und Alex legen ihre Haftpflicht- und Hausratsversicherung zusammen, denn eine Police ist günstiger als zwei separate. Sie klären ab, ob Noa oder Alex’ Versicherung einen besseren Vertrag anbietet und kündigen die andere. Die Versicherungssumme passen sie auf den Wert des gemeinsamen Inventars an, damit sie nicht über- oder unterversichert sind.
Damit die Post an den richtigen Ort kommt
Das Letzte, was Noa und Alex erledigen, bevor sie endgültig zusammenziehen, ist, eine Umzugsmitteilung und ein Nachsendeauftrag bei der Post zu machen, damit alle Briefe an ihre zukünftige Adresse geschickt werden.
Inventarliste – damit von Anfang an Klarheit herrscht
Unzählige Ikea-Besuche später sitzen Noa und Alex endlich in ihrer fertig eingerichteten Wohnung. Sie sitzen auf ihrem Balkon, trinken einen Kaffee und erstellen eine Inventarliste. Falls es zwischen Noa und Alex nicht mehr rund läuft, kommt diese Liste zum Einsatz.
Im Trennungsfall ist es wichtig, beweisen zu können, wem was gehört. Kann man keinen Beweis vorlegen, wird gemeinschaftliches Eigentum angenommen. In einer Inventarliste geben beide Parteien an, welche Sachen wem gehören und setzen anschliessend ihre Unterschrift darunter.
Tipp: Falls es zu einer Trennung kommt, ist es einfacher, wenn nicht alle Möbel gemeinsam angeschafft wurden.
Alles Mühsame erledigt, können sich Noa und Alex endlich zurücklehnen. Jetzt kann ihrem’ gemeinsamen Wohnungsglück nichts mehr im Weg stehen.