Einkaufen mag er nicht, mein Mann. Und mit mir an seiner Seite schon gar nicht. Doch da gibt es seit einigen Jahren für ihn die ultimative Lösung: den Frauenparkplatz.
Eine ausgesprochen anmassende Erfindung. Diese meist blau oder gelb umrandeten Rechtecke, in denen weibliche Begleiterinnen geparkt werden, wonach die Herren – solange es sie noch gibt – mit dem Wagen für ihre persönlichen «Erledigungen» von dannen ziehen.
Da stehe ich nun also. Alleine. Ein Hocker fehlt. Meist zudem ohne Netzempfang oder Gesprächspartnerin. Eine solche müsste unter den gleichen Umständen auf der Fläche nebenan platziert werden. Das Wort Abstellplatz kommt schliesslich nicht von ungefähr. Doch gesehen habe ich eine Leidensgenossin leider noch nie.
Oder habe ich da etwas grundsätzlich falsch verstanden? Darf dort das Fahrzeug – entgegen der Behauptung meines Gatten – stehen bleiben, und ich meiner eigenen Wege gehen? Ist dafür auch bedeutungslos, welchen Geschlechtsartikel das Auto, der Wagen, die Kiste hat?
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«Viele Frauen fühlen sich im öffentlichen Raum, besonders zu den Abendstunden, nicht sicher. Das kann sie in ihrer Mobilität einschränken. Frauenparkplätze sollen diesem entgegenwirken. Sie befinden sich in der Nähe von Fluchtwegen oder des Ausgangs, sind besser beleuchtet und videoüberwacht. Das soll das Sicherheitsempfinden der Frauen stärken und ihnen mehr Bewegungsfreiheit schenken.»
Das mit der Bewegungsfreiheit gefällt mir. Schliesslich trage ich einen schwarzen Gürtel. Auch wenn er nicht vom Judo, sondern von Hermès ist. Trotzdem hält sich die Angst vor dem «starken Geschlecht» in Grenzen. Zumal die modernen Parkhäuser allesamt gut beleuchtet und vollständig videoüberwacht sind. Letzteres wird von Bienchen und Blümchen gar nicht immer so gerne gesehen.
Von wegen Diskriminierung der Herren dieser Schöpfung
«Frauenparkplätze sind nicht bundesrechtlich geregelt und die Ordnungsbussenverordnung sieht entsprechend keine Sanktion für den Fall vor, dass Sie als Mann einen Frauenparkplatz besetzen.»
Merke: «Heisst konkret, in der Strassenverkehrsordnung (StVO) gibt es eigentlich gar keine Frauenparkplätze. Die Nutzung von anderen Personen als Frauen kann damit auch nicht gesetzlich verboten werden. Das Gleiche gilt auch für Mutter-Kind- und Familienparkplätze, denn auch diese Begriffe kommen in der StVO nicht vor. Bei dieser speziellen Ausweisung öffentlicher Parkplätze handelt es sich also eigentlich mehr um eine Empfehlung als ein tatsächliches Verbot, beziehungsweise Gebot.»
Cringe, Gendergerechtigkeit und aufbrechende Geschlechterstereotype – dem Narrativ der Zeitenwende geschuldet
(Zwischentitel entspricht der angesagten Sprache.)
Frauenparkplätze haben und hatten damit also keine rechtliche Bedeutung. Aber Achtung: «Anders sieht das Ganze hingegen bei Behindertenparkplätzen aus. Die Nutzung dieser ist gesetzlich streng geregelt und wird auch von der Polizei kontrolliert», so der Experte. Recht hat er! Nur leider nutzen vier freie Behindertenplätze in der Halle dem Rollstuhlfahrer wenig, wenn vor der einspurigen Parkhauseinfahrt die Warteschlange schnell einmal 30 Minuten entspricht.
Die neue Freiheit nehm ich mir
Versöhnlich und über Geschlechtergrenzen hinweg verbindend bleibt die Tatsache, dass eine Stunde Parking bereits die HALBE LEASINGRATE für meinen Porsche wegfrisst. Der Rest bleibt an der Tankstelle für den Sprit liegen. Zum Glück gibt es noch den Notvorrat. Der Bundesrat empfiehlt unter anderem Hartkäse, Trockenwurst und Kerzen. Bei solch magistralem Menuevorschlag bleibt freilich nur die Hoffnung auf weiter steigende Energiepreise und den Gang in das Kellerlager.
Es sei mir erlaubt, hier den PC zuzuklappen. Ziehe jetzt los, parkiere irgendwo: wenn nötig auch neben einem Frauenparkplatz – und erfülle mir als früher sogenannt «weibliche» Genderverfechterin eine überfällige Pflicht. Den Besuch in der Herrensauna.
Wetten, das nächste Mal besteht meine definitiv nicht bessere Hälfte darauf, mich beim Einkauf auf Schritt und Tritt zu begleiten?