Nicht umsonst nennt man die Gemeinschaft der Auslandschweizer:innen die «fünfte Schweiz»: Rund 11 Prozent der Schweizer Bevölkerung hat ihren festen Wohnsitz im Ausland (2023). 

So abenteuerlich ein Auslandsaufenthalt ist, so abenteuerlich ist auch der Weg zu deiner Rente: Ziehst du aus der Schweiz weg, hast du automatisch ein Problem mit deiner Altersvorsorge. Als Auslandschweizer:in bist du nicht mehr Teil des Schweizer Vorsorgesystems. Wenn du dir vorstellen kannst, spätestens nach der Pensionierung (wieder) in der Schweiz zu leben, musst du aktiv nach Lösungen suchen, um dir dies auch leisten zu können. 

Klingt kompliziert? Keine Sorge, wir haben für dich eine Übersicht über die wichtigsten Regelungen zusammengestellt. Zudem erfährst du, weshalb Investieren für Auslandschweizer:innen essenziell für die Altersvorsorge ist.

Keine AHV mehr – was jetzt? 

Verlegst du deinen Wohnsitz von der Schweiz ins Ausland, wirst du nicht mehr in die AHV einzahlen können. Das Resultat: Es entstehen Beitragslücken, die du unter Umständen nachträglich nicht mehr ausgleichen kannst. Ob du trotz Wohnsitz im Ausland bei der AHV versichert sein kannst, hängt vom jeweiligen Land und dessen Abkommen mit der Schweiz ab. Es liegt an dir, dich hier zu informieren.

Die Lücke, die in deiner AHV entsteht, kannst du nachträglich nicht füllen

Wenn du in ein EU/EFTA-Land ziehst, wirst du automatisch Teil von dessen Rentensystem. Die Lücke, die währenddessen in deiner AHV entsteht, kannst du nachträglich nicht füllen. Die Teilrente aus EU-Ländern reicht allerdings nicht aus, um den wegfallenden schweizerischen Rentenanteil zu decken.  

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Ein Rechenbeispiel:
Pro fehlendes Beitragsjahr wird deine Rente um mindestens 1/44 gekürzt. Swissinfo rechnet es vor: Bei einem Jahreseinkommen von 100’000 Franken gilt die Maximalrente von 25’044 Franken. Fallen AHV-Beiträge in diesem Beispiel während 4 Jahre weg, wird die Rente auf 22’764 Franken gekürzt. Das sind 2’280 Franken weniger pro Jahr. (ata)

Ausserdem ist das Pensionsalter in einigen EU/EFTA-Ländern höher als in der Schweiz, wodurch du in den Jahren zwischen dem schweizerischen und dem ausländischen Pensionsalter gar keine ausländische Rente erhältst, während du in der Schweiz aber bereits pensioniert bist. 

Die Folge: Deine Rente lässt sich nicht ausgleichen. Es lohnt sich deshalb, privat für deine Rente zu sparen oder zu investieren. Dazu später mehr.

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Student:innen und Entsandte sind die Ausnahmen:
Student:innen, die im Ausland studieren und kein Einkommen haben, dürfen unter Umständen während des Studiums bei der AHV versichert bleiben. Dafür kannst du einen Antrag bei deiner kantonalen Ausgleichskasse stellen. Ausserdem darfst weiterhin versichert sein, wenn du für ein Schweizer Unternehmen als sogenannte:r Entsandte:r maximal 24 Monate im Ausland arbeitest. In diesem Fall musst du bei deiner kantonalen Ausgleichskasse einen Antrag für eine Entsendungsbescheinigung stellen. (ata)

So stehen deine Chancen für die freiwillige AHV 

Wenn du in ein Nicht-EU/EFTA-Land ziehst, kannst du der freiwilligen AHV in Genf beitreten, um Lücken zu vermeiden. Voraussetzung ist, dass dein Zielland ein Sozialversicherungsabkommen mit der Schweiz hat, was zur Zeit bei 21 Ländern der Fall ist. Ausserdem musst du zum Zeitpunkt des Wegzugs die letzten fünf Jahre durchgängig bei der AHV versichert gewesen sein. 

Falls du oder dein Zielland die Voraussetzungen für den Beitritt zur freiwilligen AHV nicht erfüllt, gilt es ebenfalls, dich privat fürs Alter abzusichern. 

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Die freiwillige AHV
Die freiwillige AHV ist Teil der Schweizerischen Ausgleichskasse in Genf. Es ist die AHV für Auslandschweizer:innen, die in eines der 21 Nicht-EU-Länder mit Sozialversicherungsabkommen ziehen und die in der Schweiz die vergangenen 5 Jahre bei der AHV versichert gewesen waren. Auch EU-Bürger:innen (ohne Schweizer Pass) dürfen sich dort versichern, wenn sie mindestens die ganzen 5 Jahre vor der Ausreise in der Schweiz obligatorisch bei der AHV versichert waren. Den Antrag für den Beitritt zur freiwilligen AHV kannst du bei der Schweizerischen Ausgleichskasse (SAK) in Genf stellen. (ata)

Wann dein Geld auf der PK gesperrt wird

Wenn du nicht mehr in der Schweiz angestellt bist, zahlst du keine Pensionskassenbeiträge mehr. Im Gegensatz zur AHV kannst du allerdings dein Pensionskassenguthaben durch freiwillige Einkäufe aufstocken. Die genauen Beiträge findest du auf deinem Pensionskassenausweis.

Was mit deinem Geld in der Pensionskasse passiert und ob du weiterhin versichert bleibst, hängt davon ab, ob du in ein EU/EFTA-Land ziehst oder nicht. Wenn du in der EU/EFTA wohnst, kannst du dein Geld nicht beziehen, sondern es wird auf ein sogenanntes «Freizügigkeitskonto» überwiesen und bis zu deiner Pension gesperrt. Im Gegenzug bleibst du durch deine Pensionskasse gegen Alter, Invalidität und Tod versichert. 

Ausnahme: Wenn du dir ein Eigenheim kaufst oder dich selbstständig machst, kannst du dir deine Pensionskasse auch vor deiner Pensionierung auszahlen lassen. Alle Details zur zweiten Säule findest du in unserem Artikel zur Pensionskasse.


Behalte Steuern und Zinsen im Blick

Wenn du nicht in die EU/EFTA ziehst, kannst du dein gesamtes Pensionskassenguthaben beziehen. Dies kann dir im Falle von höheren Zinsen im Ausland zugutekommen, ist aber dementsprechend mit Risiken verbunden. Alternativ kannst du dich freiwillig bei der Pensionskasse weiterversichern: entweder bei der Pensionskasse deines bisherigen Arbeitgebers oder bei der Auffangeinrichtung BVG. Voraussetzung ist, dass dein neuer Arbeitgeber weder einen Firmensitz noch Betriebsstätten in der Schweiz hat. 

Es lohnt sich, zu recherchieren, zu welchem Zeitpunkt du dir dein Geld auszahlen lassen willst.

Lässt du dir dein Pensionskassen-Kapital auszahlen, wird es je nach Wohnsitzland unterschiedlich versteuert. Wohnst du noch in der Schweiz, geht es unter Kapitalauszahlungssteuer. Hast du deinen Wohnsitz bereits im Ausland, unterliegt das Geld der Quellensteuer. Die Quellensteuer wird bereits abgezogen, bevor dir das Geld ausbezahlt wird, und diese Steuer ist oft tiefer als die Kapitalauszahlungssteuer. Hier lohnt es sich, zu recherchieren und abzuwägen, zu welchem Zeitpunkt du dir dein Geld auszahlen lassen willst. Ebenso ist es wichtig, abzuwägen, wie der Bezug dieses Vorsorgekapitals in deinem neuen Wohnsitzland besteuert wird. 

Deine Möglichkeiten für die dritte Säule

Reist du aus, ist auch die dritte Säule betroffen: Du kannst deine 3a-Konten zwar behalten, aber du kannst nichts mehr einzahlen während deines Auslandsaufenthaltes. Entsprechend kannst du als Auslandschweizer:in auch kein neues Dritte-Säule-Konto eröffnen

Alternativ kannst du dir zum Zeitpunkt deiner Ausreise dein angespartes Kapital auszahlen lassen. Diese Möglichkeiten hast du unabhängig davon, in welches Land du ziehst. 

Die dritte Säule als Starthilfe

Viele Auswander:innen finanzieren sich den Start im Ausland mit der dritten Säule. Entsprechend weniger Geld hast du dann allerdings für deine Vorsorge zur Verfügung. In jedem Fall lohnt sich eine Abwägung, wie du deine private Vorsorge weiter gestalten möchtest. 

Es gilt die gleiche Regelung der Steuern wie bei der Pensionskasse: Vor der Ausreise gilt die Kapitalauszahlungssteuer, nach der Ausreise gilt die Quellensteuer, und du zahlst im Ausland möglicherweise hohe Steuern. 


Investieren als mögliche Lösung

Unabhängig davon, in welches Land du ziehst: Deine finanzielle Vorsorgesituation ist im Ausland weniger stabil als mit Wohnsitz in der Schweiz. 

  1. Dir fehlen AHV-Beiträge, was sich negativ in deiner Rente niederschlagen wird.
  2. Möglicherweise wird der ganze Pensionskassenbetrag ausbezahlt, und du möchtest das Geld sinnvoll aufbewahren.
  3. Du suchst nach einer Alternative für die dritte Säule.

Du hast mehrere Möglichkeiten, dich für dein Alter trotzdem finanziell abzusichern: Du kannst regelmässig Geld zur Seite legen, um fürs Alter zu sparen. Oder du investierst einen Teil dieses Geldes (oder auch alles). Wenn du sorgfältig und durchdacht investierst, wächst dein Geld zusammen mit der Wirtschaft, während dein Geld auf dem Sparkonto im Vergleich zur Teuerung an Wert verliert. 

Damit Banken keine Überraschungen bereithalten

Auch beim Sparen und Investieren lohnt sich eine gründliche Recherche sowie Rücksprache mit deiner Bank, bevor du auswanderst. Die meisten Banken haben andere Regelungen und Bankpakete für Auslandschweizer:innen als für Bürger:innen mit Schweizer Wohnsitz. Unter Umständen könnte dir dein Bankkonto nach deinem Wegzug gekündigt oder gesperrt werden. Das Gleiche gilt für ausländische Banken, wenn du wieder in die Schweiz ziehen möchtest. Da das Investieren auf einen langen Zeitraum angelegt ist, ist eine Recherche besonders relevant. Wähle Banken aus, bei denen du deine Konten auch nach einem Umzug über die Landesgrenzen behalten kannst.

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