Aus Frauensicht haben wir bei ellexx immer kritisiert, dass der Koordinationsabzug unfair ist und Teilzeiteinkommen schmälert. Zudem fanden wir es auch immer stossend, dass die Eintrittsschwelle in die Pensionskasse viele Menschen ausschliesst. Beides würde die Revision einlösen, deshalb begrüsst etwa die Frauenorganisation Alliance F die Revision – in ihrer Studie kommt heraus, dass 275’000 Frauen durch die Reform der beruflichen Vorsorge eine höhere Rente erhalten würden.
Weil gerade Frauen oft tiefe Löhne und gerade Mütter meistens Teilzeit erwerbstätig sind, wären 70’000 Personen neu versichert – und zwar auch gegen Tod und Invalidität durch die Pensionskasse. Die Reform wird das zukünftige Renteneinkommen aus Pensionskassen für Zehntausende Versicherte mit kleinem und mittlerem Einkommen deutlich verbessern.
Die SP Frauen haben ihre Mitgliedschaft allerdings seit der Ja-Parole von Alliance F sistiert. Die Rente aus dem BVG-Obligatorium würde bei 67’000 Frauen tiefer ausfallen. Hier schlägt der zweite Teil der Reform zu: Zum einen wird der Mindestumwandlungssatz im Obligatorium von 6,8 auf 6 Prozent gesenkt. Wenn du 100’000 Franken Altersguthaben hast, stehen dir im Moment 6800 Franken pro Jahr zu. Die Revision will das auf 6 Prozent senken, aber nur im obligatorischen Bereich der zweiten Säule.
Ein weiterer Punkt der Revision, der kritisiert wird, ist auch, dass Menschen, die am Existenzminimum leben, real weniger Lohn zu Leben haben. Sie sind dann zwar in der Pensionskasse versichert, haben dann am Ende aber doch nicht mehr Rente, da ihre Ergänzungsleistungen gekürzt werden. Auch das ist ein Grund, warum Linke und Gewerkschaften gegen die Revision sind.
Eine umfassende Übersicht zur Revision hat übrigens die Republik zusammengestellt: Wer ist eigentlich betroffen davon, wenn der Mindestumwandlungssatz gesenkt wird? Direkt betroffen bist du dann, wenn du ein Einkommen von über 88’200 Franken im Jahr hast und nicht überobligatorisch versichert bist. Das betrifft zum Beispiel oftmals auch Start-ups.
Für einen Grossteil der Versicherten (rund 85 Prozent) hat die Senkung des Mindestumwandlungssatzes jedoch keine direkten Auswirkungen, da sie ausreichend überobligatorisch versichert sind und ihr Umwandlungssatz darum gesamthaft heute schon tiefer liegt.
Warum? Weil der Umwandlungssatz im Überobligatorium bereits heute tiefer als 6 Prozent ist. Der Mindestumwandlungssatz von 6,8 Prozent gilt zwar für den Teil des Rentenkapitals, der unter das obligatorische BVG fällt. Für das übrige Kapital können die Pensionskassen den Satz aber schon heute frei festlegen und setzen ihn tiefer an. Für die meisten Menschen gilt deshalb bereits heute ein tieferer Umwandlungssatz.
Zum anderen würden mit der Revision die Lohn-Beitragssätze ab 45 Jahren auf 14 Prozent angepasst (statt wie bisher 15 bzw. 18 Prozent). Ältere Angestellte sind heute mit 18 Prozent sehr teuer – weil die Lohnabzüge stetig steigen. Heute zahlen junge Arbeitnehmende nur sieben Prozent ein. Neu gäbe es nur noch zwei Sätze: 9 Prozent für jüngere Angestellte, 14 Prozent für ältere.
Nun fragt man sich in diesem Wirrwarr: Warum wird das Pensionskassengesetz eigentlich revidiert? Der Grund ist, dass die Bevölkerung immer älter wird und die Menschen deshalb länger Rente beziehen – und wir in den letzten zwanzig Jahren sehr tiefe Zinsen hatten. Das führte dazu, dass über eine gewisse Zeit eine Umverteilung von Erwerbstätigen zu Rentnern geschah – was eigentlich ein Prinzip der ersten Säule, nicht aber der zweiten Säule ist. Mit der Revision soll das Geld durch den tieferen Mindestumwandlungssatz also länger ausreichen und damit die zweite Säule stärken.
Allerdings gibt es auch immer wieder Kritik, dass nur die Finanzindustrie von der Revision profitieren würde: Da müsste man tatsächlich genauer hinschauen – Fakt ist, dass die Kosten für die Vermögensverwaltung hoch sind. Und das ist deshalb, weil kaum noch ein Unternehmen eine eigene PK besitzt, sondern dieses Geschäft an Profis bei Banken und Versicherungen ausgelagert wird. Diese Leistungen sind besonders teuer, wenn das Geld aktiv angelegt wird – günstiger sind hier beispielsweise passive Investments wie ETF. Hier kannst du beispielsweise auch mit der Personalvertretung deines Unternehmens sprechen und bei der Unternehmensleitung anfragen, wie es um die Anlagestrategie der Pensionskasse deines Unternehmens steht.